Standortfaktoren

Neben der Entscheidung der Distribution und der Logistik stellen sich dem Unternehmen weitere Fragen. Gleich zu Beginn der Geschäftstätigkeit gilt es zu prüfen, wo das Unternehmen zukünftig produziert. Die Frage nach dem Standort der Unternehmen ist von strategischer Entscheidung und somit nur schwer revidierbar. Zu den wichtigsten Aspekten einer Standortwahl zählen die folgenden Faktoren. Zum einen gilt es zu klären in welchem Umfang die benötigten Materialien für die Produktion vorhanden sind. Beispielsweise macht es für einen Fischereibetrieb wenig Sinn sich in bergigen Regionen anzusiedeln. Als weiterer Faktor, neben der Verfügbarkeit von Rohstoffen ist die Nähe zum Kunden oder die Nähe zum Konkurrenten. Als Beispiel dient hier der Discounter. Entsprechende Unternehmen müssen nah am Kunden sein um seine Bequemlichkeitsanforderungen zu erfüllen. Die verkehrstechnische Anbindung ist ein weiterer wichtiger Punkt. Versandhändler suchen die Nähe zu Autobahnen um ihre Waren von den dortigen Zentren zeit- und kostengünstig in alle Regionen transportieren zu können. Im weiteren Verlauf gilt es zu klären, ob und in welcher Qualität Mitarbeiter zur Verfügung stehen. In strukturschwachen Regionen ist es vergleichsweise schwer motiviertes und ausreichend qualifiziertes (Führungs-)personal zu beschaffen um damit den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Letztendlich gilt im internationalen Vergleich auch die Frage nach der Rechtssicherheit. Kann man in europäischen Industriestaaten von einer durchgängigen Rechtssicherheit ausgehen, so sieht dies in Krisenregionen und Schwellenländern möglicherweise ganz anders aus. Des Weiteren gilt es die staatlichen Leistungen zu bewerten. Hierunter fallen Subventionen und Steuern die einem Unternehmen gewährt werden bzw. von ihm eingefordert werden.

 

Steuern

 

Zu den Unternehmenssteuern zählen die Gewerbesteuer, Einkommens- und Körperschaftssteuer. Die erste der genannten, die Gewerbesteuer ist eine Objektsteuer die alle Unternehmen, unabhängig ihrer Rechtsform zu zahlen haben. Besteuert wird aufgrund des Gewerbeertrages. Die Besonderheit dieser Steuer ist, dass auf den Grundbetrag ein Hebesatz aufgeschlagen wird. Dieser kann von der jeweiligen Gemeinde selbst bestimmt werden. Die nächste Steuer ist die Einkommensteuer. Sie gilt für alle natürlichen Personen. also Personengesellschaften und Einzelfirmen. Als Grundlage gilt hier der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Für alle juristischen Personen (GmbH, AG, Genossenschaften, …) gilt die Körperschaftsteuer bei der als Grundlage der ermittelte Gewinn herangezogen wird.