Rechtsformen von Unternehmen

Die konstitutive Entscheidung, welche Rechtsform ein Unternehmen haben soll, richtet sich auch an die logistischen Betriebe. Hier ein kurzer Überblick über die Charakteristika und die Unterschiede zwischen ausgewählten Möglichkeiten.

 

GbR

 

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt es sich um eine Personenvereinigung. Ihr Ziel ist die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Bei dieser Personengesellschaft ist ausschlaggebend, dass ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist. Um es so einfach und verständlich wie möglich zu sagen, braucht eine GbR kein extra Büro inkl. Angestellte um ihr Geschäft zu organisieren. Denkbare GbR´s sind beispielsweise eine Fahrgemeinschaft, aber auch Interessengemeinschaften oder gemeinsame Ärztepraxen. Auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages entsteht die GbR. Danach leisten die Beteiligten ihre Einlage und werden somit zu Gesellschaftern. Das gesamte Vermögen der GbR steht allen Gesellschaftern zu. Das bedeutet, dass sie nur gemeinsam über die Verwendung entscheiden können.

 

Gleichzeitig haften alle Gesellschafter für die Schulden der GbR mit ihrem kompletten Vermögen. Da auch bei der Leitung Alle gemeinsam handeln und auch gemeinsam an Gewinnen und Verlusten beteiligt sind, zeichnet die GbR ein enges persönliches Verhältnis zwischen den Gesellschaftern aus.

 

OHG

 

Die offene Handelsgesellschaft ist eng mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbunden. hier ist es so, dass das Vermögen wieder allen Gesellschaftern gesamthänderisch zur Verfügung steht. Des Weiteren haften auch hier alle unmittelbar und unbeschränkt für die Schulden der OHG. Der Unterschied bei dieser Personengesellschaft ist, dass ein in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb benötigt wird. Es liegt ein Handelsgewerbe vor. Dem Kaufmann bietet diese Rechtsform mehr Freiheiten

 

Kommanditgesellschaft (KG)

 

Bei der Kommanditgesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft. Der Komplementär leitet die Geschäfte und ist gleichzeitig Vollhafter mit seinem gesamten Vermögen. Neben ihm existieren die Kommanditisten. Sie leisten eine Einlage, erwerben damit aber kein Recht an der Geschäftsführung mitzuwirken. Gleichzeitig haften Kommanditisten auch lediglich mit ihrer geleisteten Einlage. Diese Rechtsform bietet also den Vorteil, dass Eigenkapital von Kommanditisten beschafft werden kann, ohne dass ein Machtverlust entsteht

 

AG

 

Die Aktiengesellschaft hat die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Durch den Kauf von Aktien erwirbt man Unternehmensanteile und stellt der AG Eigenkapital zur Verfügung. In Zusammenhang mit der Aktie erwirbt man gleichzeitig das Recht auf Mitbestimmung, denn selbst eine einzelne Aktie beinhaltet ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Hier treffen alle Anteilseigner zusammen und treffen Grundsatzentscheidungen wie z.B. die Wahl des Aufsichtsrates. Dieser hat die Aufgabe den Vorstand zu bestimmen und diesen bei der Ausführung seiner Aufgaben zu überwachen. Der Vorstand steuert die Aktivitäten der AG und hat auf der Hauptversammlung Bilanz zu ziehen.

 

 

GmbH

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft die aus den Organen Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung besteht. Durch das Leisten einer Einlage kann der Gesellschaft Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden und man wird zum Gesellschafter. Gleichzeitig partizipieren die Gesellschafter am Unternehmenserfolg. in der Regel wird der Gewinn der GmbH nach den Gesellschaftsanteilen aufgeteilt. Analoges gilt für Verluste der Gesellschaft. Die Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH.